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Gewässerentwicklung

Gewässerschutz und Wasserbau:

Viele Flüsse und Bäche wurden in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ausgebaut, zahlreiche Feuchtgebiete entwässert. Die Folgen sind Laufverkürzungen, Sohleintiefungen, Auflandungen, Absenkungen des Grundwasserstandes, Stauregelungen und Eindeichungen. Man favorisierte Flächen sparende Lösungen in technischer Bauweise. Ökologische Belange hatten nur eine nachrangige Bedeutung und mussten sich oft den ökonomischen unterordnen.

Von der Statik zur Dynamik

Mittlerweile hat ein Umdenken stattgefunden. Flüsse und Bäche sollen wieder einen freien Lauf erhalten. Hochwasserschutz gibt es nur für bestehende Siedlungen und wichtige Infrastruktureinrichtungen. Der Talraum soll soweit möglich als Überschwemmungsgebiet erhalten bleiben. Ausgleich für Flächenverbrauch und Wasserrückhalt in der Fläche stehen an oberster Stelle. Es wird versucht, natürliche Prozesse dort, wo es möglich ist, zuzulassen oder zu unterstützen. Natürliche Uferstreifen und die Eigendynamik des Gewässers haben Vorrang. Nur wenn es unumgänglich ist, setzt man Ufersicherungen ein.

Ein Leitbild für die Gewässerentwicklung

Voraussetzung für alle Planungen, die sich mit der Pflege und Entwicklung von Gewässern befassen, ist es, die Funktionen eines Gewässers sowie vorhandene Konflikte bzw. Defizite festzustellen. Im so genannten Leitbild werden unabhängig von den jeweiligen Nutzungsinteressen die natürlichen ökologischen Funktionen des Gewässersystems dargestellt. Ihm liegen die individuellen Eigenschaften des Gewässers, die je nach Gewässertyp und Naturraum variieren, zugrunde. Gewässer, die diesem Leitbild entsprechen, kommen bei uns nur in Ausnahmefällen, in sehr extensiv oder nicht genutzten Landschaften, beispielsweise in Nationalparks vor.

Eine Abwägung der verschiedenen Nutzungsinteressen wie z. B. Hochwasserschutz, Wasserkraft oder Landwirtschaft führt zur Festlegung der Entwicklungsziele. Im Ortsbereich würde beispielsweise eine eigendynamische Gewässerentwicklung dem Hochwasserschutz widersprechen. Bei der Abstimmung dieser Ziele ist es vor allem wichtig, dass langfristige Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Leitbildes offen gehalten werden.

Blick auf ein Gewässer im Ortsbereich. Die Entwicklungsmöglichkeiten sind häufig durch die eng angrenzende Wohnbebauung sehr eingeschränkt. + Die Entwicklungsmöglichkeiten im Ortsbereich sind häufig sehr eingeschränkt

Die Leitbilder und Entwicklungsziele für die bayerischen Gewässer werden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel EU-Wasserrahmenrichtlinie.

Die ökologische Funktion stärken

Die dynamischen Prozesse in einem Gewässer bewirken, dass sich Strukturen stetig erneuern. Diese Veränderungen sind Kennzeichen für die ökologische Funktionsfähigkeit von Flüssen und Bächen. Zur ökologischen Funktionsfähigkeit gehören Durchgängigkeit, Laufverlagerung und Überschwemmungen.

Auf der Grundlage der Entwicklungsziele suchen die Wasserwirtschaftsämter gemeinsam mit Gemeinden, den Fachstellen des Naturschutzes und der Fischerei, anerkannten Verbänden und Landwirten nach Lösungen für eine zukunftsorientierte Gewässerentwicklung. Diese werden in so genannten Gewässerentwicklungskonzepten aufgezeigt. Vor allem dort, wo ausreichend Uferflächen verfügbar sind, kann die Gewässerentwicklung gezielt gefördert werden.

Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Fluss umgebaut werden muss. Im Idealfall kann das Gewässer einfach sich selbst überlassen werden. Oft ist es jedoch notwendig, zunächst den Uferverbau zu entfernen, damit das Gewässer wieder seine natürliche Dynamik entwickeln kann. Solch ein "Lassen statt Machen" erfordert große Flächen, viel Zeit und fachkundiges Personal, das die Entwicklung des jeweiligen Gewässerabschnitts mit „wissender Gelassenheit“ beobachtet und nur bei Bedarf steuernd eingreift.

Was ist ein Gewässerentwicklungskonzept?

Das Gewässerentwicklungskonzept zeigt auf, wie ein Gewässer mit seiner Aue durch möglichst geringe lenkende Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden kann. Das Gewässerentwicklungskonzept

Ziel des Gewässerentwicklungskonzepts ist die Schaffung von durchgängigen, naturnahen Gewässersystemen, die den Anforderungen des "guten Zustandes" nach EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

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