Gewässerentwicklung
Viele Flüsse und Bäche wurden in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ausgebaut, zahlreiche Feuchtgebiete entwässert. Die Folgen sind Laufverkürzungen, Sohleintiefungen, Auflandungen, Absenkungen des Grundwasserstandes, Stauregelungen und Eindeichungen. Man favorisierte Flächen sparende Lösungen in technischer Bauweise. Ökologische Belange hatten nur eine nachrangige Bedeutung und mussten sich oft den ökonomischen unterordnen.
Von der Statik zur Dynamik
Mittlerweile hat ein Umdenken stattgefunden. Flüsse und Bäche sollen wieder einen freien Lauf erhalten. Hochwasserschutz gibt es nur für bestehende Siedlungen und wichtige Infrastruktureinrichtungen. Der Talraum soll soweit möglich als Überschwemmungsgebiet erhalten bleiben. Ausgleich für Flächenverbrauch und Wasserrückhalt in der Fläche stehen an oberster Stelle. Es wird versucht, natürliche Prozesse dort, wo es möglich ist, zuzulassen oder zu unterstützen. Natürliche Uferstreifen und die Eigendynamik des Gewässers haben Vorrang. Nur wenn es unumgänglich ist, setzt man Ufersicherungen ein.
Ein Leitbild für die Gewässerentwicklung
Voraussetzung für alle Planungen, die sich mit der Pflege und Entwicklung von Gewässern befassen, ist es, die Funktionen eines Gewässers sowie vorhandene Konflikte bzw. Defizite festzustellen. Im so genannten Leitbild werden unabhängig von den jeweiligen Nutzungsinteressen die natürlichen ökologischen Funktionen des Gewässersystems dargestellt. Ihm liegen die individuellen Eigenschaften des Gewässers, die je nach Gewässertyp und Naturraum variieren, zugrunde. Gewässer, die diesem Leitbild entsprechen, kommen bei uns nur in Ausnahmefällen, in sehr extensiv oder nicht genutzten Landschaften, beispielsweise in Nationalparks vor.
Eine Abwägung der verschiedenen Nutzungsinteressen wie z. B. Hochwasserschutz, Wasserkraft oder Landwirtschaft führt zur Festlegung der Entwicklungsziele. Im Ortsbereich würde beispielsweise eine eigendynamische Gewässerentwicklung dem Hochwasserschutz widersprechen. Bei der Abstimmung dieser Ziele ist es vor allem wichtig, dass langfristige Entwicklungsmöglichkeiten im Sinne des Leitbildes offen gehalten werden.
Die Entwicklungsmöglichkeiten im Ortsbereich sind häufig sehr eingeschränktDie Leitbilder und Entwicklungsziele für die bayerischen Gewässer werden im Zusammenhang mit der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erarbeitet. Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Die ökologische Funktion stärken
Die dynamischen Prozesse in einem Gewässer bewirken, dass sich Strukturen stetig erneuern. Diese Veränderungen sind Kennzeichen für die ökologische Funktionsfähigkeit von Flüssen und Bächen. Zur ökologischen Funktionsfähigkeit gehören Durchgängigkeit, Laufverlagerung und Überschwemmungen.
Auf der Grundlage der Entwicklungsziele suchen die Wasserwirtschaftsämter gemeinsam mit Gemeinden, den Fachstellen des Naturschutzes und der Fischerei, anerkannten Verbänden und Landwirten nach Lösungen für eine zukunftsorientierte Gewässerentwicklung. Diese werden in so genannten Gewässerentwicklungskonzepten aufgezeigt. Vor allem dort, wo ausreichend Uferflächen verfügbar sind, kann die Gewässerentwicklung gezielt gefördert werden.
Das heißt aber nicht unbedingt, dass der Fluss umgebaut werden muss. Im Idealfall kann das Gewässer einfach sich selbst überlassen werden. Oft ist es jedoch notwendig, zunächst den Uferverbau zu entfernen, damit das Gewässer wieder seine natürliche Dynamik entwickeln kann. Solch ein "Lassen statt Machen" erfordert große Flächen, viel Zeit und fachkundiges Personal, das die Entwicklung des jeweiligen Gewässerabschnitts mit „wissender Gelassenheit“ beobachtet und nur bei Bedarf steuernd eingreift.
Was ist ein Gewässerentwicklungskonzept?
Das Gewässerentwicklungskonzept zeigt auf, wie ein Gewässer mit seiner Aue durch möglichst geringe lenkende Ausbau- und Unterhaltungsmaßnahmen erhalten, entwickelt und wiederhergestellt werden kann. Das Gewässerentwicklungskonzept
- zeigt, wo Gewässer naturnah umgestaltet werden sollen, wo sie sich selbst entwickeln können.
- zeigt die Möglichkeiten auf, wie durch natürlichen Rückhalt der vorbeugende Hochwasserschutz verbessert werden kann.
- untersucht und bewertet alle Anforderungen und Nutzungen, die an einem Gewässer zusammenkommen. Er gleicht die Interessen der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Siedlungsnutzung der Erholung und des Naturschutzes ab.
- wird bevorzugt für größere zusammenhängende Gewässerstrecken, mindestens gemeindegebietsbezogen, oder auf das Einzugsgebiet bezogen erstellt.
- ist ein gewässerbezogener Fachplan - er durchläuft kein förmliches Genehmigungsverfahren.
- ist Arbeitsanleitung bei der Ausführung der Gewässerunterhaltung - an Gewässern dritter Ordnung ist er die Voraussetzung für die Förderung von Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen durch den Freistaat Bayern
- ist der erste Schritt damit die Gewässer wieder ihre vielfältigen Funktionen erfüllen können.
Ziel des Gewässerentwicklungskonzepts ist die Schaffung von durchgängigen, naturnahen Gewässersystemen, die den Anforderungen des "guten Zustandes" nach EU-Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.
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