Wasserwirtschaftsamt
Weiden

Hinweise zum sachgemäßen Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen

Abwasserentsorgung
von Einzelanwesen:

Kleinkläranlagen für Einzelanwesen wurden in der Vergangenheit nur als provisorische Lösung bis zur Anschlussmöglichkeit an eine zentrale öffentliche Anlage eingestuft. Die Restbelastung an organischen Stoffen aus diesen Anlagen macht derzeit noch rund 70 % der Gesamtfracht aus, die von der Bevölkerung Bayerns über Abwasseranlagen in die Umwelt abgeleitet wird. Aus heutiger Sicht kann der Anschlussgrad der Bevölkerung an öffentliche Abwasseranlagen im bayerischen Durchschnitt von derzeit etwa 94 % noch auf maximal etwa 97 % gesteigert werden. Somit können in Bayern die Abwässer von rund 500.000 Einwohnern auch langfristig nicht zentral entsorgt werden. Für diese Fälle verbleibt als technische Lösung nur die Abwasserbehandlung in Kleinkläranlagen.

Auf Dauer angelegte Kleinkläranlagen müssen einen vergleichbaren Gewässerschutz wie öffentliche Kläranlagen sicherstellen. Dies bedeutet, dass solche Kleinkläranlagen grundsätzlich mit mechanisch-biologischen Behandlungsstufen ausgerüstet sein müssen. Das gilt gleichermaßen für Neubauvorhaben und für bestehende Abwasseranlagen, die unter Umständen nachgerüstet werden müssen. Die in den letzten Jahren für diesen Einsatzbereich entwickelten Abwasserbehandlungsverfahren erfordern - neben sorgfältiger Planung, Bemessung und Ausführung - insbesondere auch eine gewissenhafte Eigenkontrolle und regelmäßige Wartung

Eine Vielzahl von Kommunen steht derzeit vor der Entscheidung über die zukünftige Gestaltung der Abwasserentsorgung in ihren ländlichen Bereichen, insbesondere in kleinen Ortschaften.

Bauherren, Planer, Kommunen, aber auch Behörden finden in der Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen" mit Stand August 2005, Antwort auf wesentliche Fragen bezüglich Konzeption, Planung, Genehmigung, Bau und Betrieb von Kleinkläranlagen.

Weiterführende Informationen

Links zu anderen Angeboten